{"id":18859,"date":"2025-03-05T16:20:11","date_gmt":"2025-03-05T15:20:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.denkpharma.com\/?page_id=18859"},"modified":"2025-03-06T09:36:55","modified_gmt":"2025-03-06T08:36:55","slug":"allgemeine-einkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.denkpharma.com\/de\/allgemeine-einkaufsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Einkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"18859\" class=\"elementor elementor-18859 elementor-20048\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4546cb6 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"4546cb6\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;_is_slider_enabled&quot;:&quot;no&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-8e56b46 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"8e56b46\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Einkaufsbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-d93a645 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"d93a645\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>(die <strong>\u201eEinkaufsbedingungen\u201c <\/strong>bzw. die <strong>\u201eAEB\u201c<\/strong>) der <strong>DENK PHARMA GmbH &amp; Co. KG <\/strong>Prinzregentenstra\u00dfe 79, 81675 M\u00fcnchen (\u201e<strong>DENK<\/strong>\u201c)<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c6d4ad3 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"c6d4ad3\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>1. Anwendungsbereich<\/strong><\/p><p>1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (im Folgenden \u201eEinkaufsbedingungen\u201c bzw. \u201eAEB\u201c) gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung f\u00fcr s\u00e4mtliche Gesch\u00e4ftsbeziehungen und Vertr\u00e4ge (sowie deren Durchf\u00fchrung) im Rahmen derer ein Dritter (im Folgenden der \u201e<strong>Lieferant<\/strong>\u201c), Sach-, Dienst- oder andere Leistungen f\u00fcr die <strong>DENK PHARMA GmbH &amp; Co. KG<\/strong> (im Folgenden \u201e<strong>DENK<\/strong>\u201c) erbringt.<\/p><p>1.2 Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende Bedingungen des Lieferanten bzw. zus\u00e4tzliche oder gar entgegenstehende Bedingungen des Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als DENK diesen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat bzw. dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart worden ist. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Lieferant in seiner Auftragsbest\u00e4tigung auf seine AGB verweist und DENK dem nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/p><p>1.3 Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann ausschlie\u00dflich, wenn DENK in Kenntnis abweichender Bedingungen die Leistung durch den Lieferanten vorbehaltlos annimmt.<\/p><p>1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und DENK (insbesondere Rahmenliefervertr\u00e4ge, Qualit\u00e4tssicherungsvereinbarungen) und Angaben in der durch DENK get\u00e4tigten Bestellung haben Vorrang vor diesen AEB. Handelsklauseln sind im Zweifel gem. den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms in der bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Fassung auszulegen.<\/p><p>1.5 Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des Lieferanten in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, R\u00fccktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AVB schlie\u00dft Schrift- und Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>1.6 Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne von \u00a7 14 BGB, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen.<\/p><p>1.7 Diese Einkaufsbedingungen gelten grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte mit dem Lieferanten, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. F\u00fcr den Fall, dass im Zeitpunkt des k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fts diese Einkaufsbedingungen in neuerer Fassung bestehen und dies dem Lieferanten bekannt ist oder bekannt sein muss, gelten diese Einkaufsbedingungen in der neueren Fassung.<\/p><p>1.8 Sofern aufgrund der Natur der Leistung des Lieferanten oder entsprechender Vereinbarung das Leistungsergebnis einer Abnahme unterliegt, tritt in diesen Einkaufsbedingungen an die Stelle der Lieferung die Abnahme.<\/p><p><strong>2. Vertragsschluss, Angebote und Kostenvoranschl\u00e4ge<\/strong><\/p><p>2.1 S\u00e4mtliche Angebote und Kostenvoranschl\u00e4ge des Lieferanten erstellt der Lieferant auf eigene Kosten. Angebote des Lieferanten sind f\u00fcr 90 Kalendertage bindend.<\/p><p>2.2 Der Lieferant ist angehalten, jede Bestellung durch DENK binnen f\u00fcnf (5) Tagen nach Zugang schriftlich zu best\u00e4tigen. Erfolgt diese Best\u00e4tigung nicht in der vorgenannten Frist, so ist DENK nicht mehr an die get\u00e4tigte Bestellung gebunden. Eine versp\u00e4tete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der ausdr\u00fccklichen Annahme durch DENK.<\/p><p>2.3 Etwaige in der Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten enthaltene, von der Bestellung abweichende Konditionen werden nicht Vertragsbestandteil.<\/p><p>2.4 Mit Annahme der Bestellung best\u00e4tigt der Lieferant, dass er diese Einkaufsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und mit diesen einverstanden ist.<\/p><p>2.5 Jede Korrespondenz, insbesondere auch Versandbest\u00e4tigung, Lieferschein und Rechnung hat die von DENK vergebene Bestellnummer, die intern seitens DENK zust\u00e4ndige Stelle und den Namen des Ansprechpartners seitens DENK zu enthalten.<\/p><p><strong>3. Preise, Rechnungen und Zahlungsmodalit\u00e4ten<\/strong><\/p><p>3.1 Alle in der Bestellung genannten Preise verstehen sich, falls nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, in EURO.<\/p><p>3.2 Vereinbarte Preise sind grunds\u00e4tzlich bindend und fest. Sie beinhalten grunds\u00e4tzlich s\u00e4mtliche Leistungen des Lieferanten, insbesondere inklusive Verpackung, Transportkosten, Versicherungspr\u00e4mien, Z\u00f6lle und etwaige Verbrauchssteuern. Jede zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung oder Erstattung von Kosten erfordert die vorherige separate schriftliche Beauftragung des entsprechenden nicht von der Leistung umfassten Services durch DENK unter ausdr\u00fccklicher Kosten\u00fcbernahmeerkl\u00e4rung durch DENK.<\/p><p>3.3 Preise sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer anzugeben. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.<\/p><p>3.4 Der Lieferant hat die Rechnungen unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer auszustellen. Die Rechnungen sind per E-Mail an <u>invoice@denkpharma.de<\/u> zu senden. Jede Rechnung darf nur Leistungen aus einer Bestellung betreffen. Verz\u00f6gerungen durch eine Nichteinhaltung dieser Anforderungen sind durch DENK nicht zu vertreten. F\u00fcr etwaige Sch\u00e4den, die DENK dadurch entstehen, dass Rechnungen des Lieferanten nicht den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den Anforderungen gem\u00e4\u00df \u00a7 14 Abs. 4 UstG entsprechen, haftet der Lieferant.<\/p><p>3.5 Die Verg\u00fctung bzw. Zahlung durch DENK ist fr\u00fchestens sechzig (60) Kalendertagen nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer Lieferung an den Erf\u00fcllungsort gem\u00e4\u00df Ziffer 4.1 dieser AEB und Rechnungsstellung f\u00e4llig. Bei Zahlung innerhalb von vierzehn (14) Tagen ist DENK zu einem Skontoabzug von drei (3) Prozent berechtigt. Keine Partei schuldet F\u00e4lligkeitszinsen i.S.d. \u00a7 353 S. 1 HGB.<\/p><p>3.6 F\u00fcr die Verg\u00fctung der Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten und einen etwaigen Abzug von Quellensteuern und Zuschl\u00e4gen gilt zus\u00e4tzlich: DENK hat das Recht, sofern erforderlich, etwaige Quellensteuern, f\u00fcr die DENK haftet, einschlie\u00dflich etwaiger Zuschl\u00e4ge einzubehalten. Eine solche einbehaltene Quellensteuer gilt im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung als Zahlung von DENK an den Lieferanten. DENK wird dem Lieferanten eine Bescheinigung \u00fcber die H\u00f6he der einbehaltenen und abgef\u00fchrten Betr\u00e4ge \u00fcbermitteln. Ein Quellensteuerabzug unterbleibt oder vermindert sich, soweit der Lieferant gegen\u00fcber DENK mit der \u00dcbermittlung der Rechnung eine entsprechende Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamtes f\u00fcr Steuern vorlegt.<\/p><p><strong>4. Auftragsfertigung, Ausgangsstoffe<\/strong><\/p><p>4.1 Sofern zwischen dem Lieferanten und DENK die Lieferung von Produkten, die nach Vorgabe von DENK durch den Lieferanten f\u00fcr DENK hergestellt werden, vereinbart ist (\u201e<strong>Auftragsfertigung<\/strong>\u201c) und DENK gem\u00e4\u00df dieser Vereinbarung ausdr\u00fccklich Ausgangsstoffe beizustellen hat, gilt folgendes:<\/p><p>4.2 Soweit DENK Ausgangsstoffe beistellt, die DENK bei Dritten bezieht und die diese direkt an den Lieferanten liefern, verpflichtet sich der Lieferant, f\u00fcr DENK eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe und branchen\u00fcbliche Wareneingangskontrolle vorzunehmen und etwaige hierbei erkannte offensichtliche M\u00e4ngel gegen\u00fcber DENK unverz\u00fcglich anzuzeigen und gegen\u00fcber dem Dritten unverz\u00fcglich zu r\u00fcgen. Sp\u00e4ter erkannte, zun\u00e4chst verdeckte M\u00e4ngel sind ebenfalls nach deren Erkennen gegen\u00fcber DENK unverz\u00fcglich anzuzeigen und gegen\u00fcber dem Dritten unverz\u00fcglich zu r\u00fcgen.<\/p><p>4.3 Der Lieferant ist verpflichtet, die beigestellten Ausgangsstoffe GMP-konform sowie in \u00dcbereinstimmung mit s\u00e4mtlichen Anweisungen von DENK zu lagern.<\/p><p>4.4 Soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, wird der Lieferant alle f\u00fcr das Produkt ben\u00f6tigte Ausgangsstoffe selbst beschaffen. Die Kosten der Beschaffung der durch den Lieferanten zu beschaffenden Ausgangsstoffe sind \u00fcber die Bezahlung der Verg\u00fctung gem\u00e4\u00df Ziffer 3 abgegolten.<\/p><p>4.5 Im Hinblick auf alle Ausgangsstoffe wird der Lieferant angemessene Vorkehrungen treffen, um zur Erf\u00fcllung der eingegangenen Lieferverpflichtung eine ausreichende Bevorratung sicherzustellen.<\/p><p><strong>5. Lieferung, Gefahren\u00fcbergang und Verpackung<\/strong><\/p><p>5.1 Der Lieferant ist zu Teillieferungen grunds\u00e4tzlich nicht berechtigt. Teillieferungen sind nur ausnahmsweise nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch DENK zul\u00e4ssig. Durch die Zustimmung wird weder der Gesamtumfang der Lieferverpflichtung noch die Konditionen im \u00dcbrigen ber\u00fchrt.<\/p><p>5.2 Der Lieferant liefert die Ware gem\u00e4\u00df den jeweils aktuell g\u00fcltigen Liefer- und Logistikanweisungen von DENK, die DENK dem Lieferanten jeweils wenigstens in Textform \u00fcberl\u00e4sst und die jeweils ab Erhalt g\u00fcltig sind. Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte grunds\u00e4tzlich DDP (Incoterms 2020) Standort von DENK. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Leistungen, bei denen eine Abnahme erfolgt, ist grunds\u00e4tzlich der Sitz von DENK bzw. der durch DENK im Einzelfall festgelegte Lieferort. Der Gefahren\u00fcbergang erfolgt dann mit der Abnahme.<\/p><p>5.3 Der vereinbarte Termin bzw. der vereinbarte Lieferzeitraum f\u00fcr die Lieferung ist bindend im Sinne eines Fixtermins \u2013 sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.<\/p><p>a) Sofern der Lieferant nicht innerhalb der jeweiligen Lieferfrist bzw. am best\u00e4tigten Liefertermin liefert, ist DENK zur Forderung eines pauschalierten Schadensersatzes berechtigt. \u00dcberschreitet der Lieferant den vereinbarten Termin, so hat DENK zus\u00e4tzlich einen Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in H\u00f6he von null Komma drei (0,3) Prozent des Nettobestellwertes pro Werktag bis hin zu insgesamt maximal f\u00fcnf (5) Prozent des Nettobestellwertes, es sei denn, der Lieferant hat die \u00dcberschreitung nicht zu vertreten. DENK beh\u00e4lt den Anspruch auf den pauschalierten Schadensersatz, auch wenn er sich diesen bei der Annahme der Erf\u00fcllung nicht vorbeh\u00e4lt. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche, insbesondere die Geltendmachung eines tats\u00e4chlich h\u00f6heren Schadens und andere gesetzliche Rechte bleiben hiervon unber\u00fchrt. Die Zahlung des pauschalierten Schadensersatzes entbindet den Lieferanten nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen.<\/p><p>b) Der Lieferant ist verpflichtet, DENK unverz\u00fcglich schriftlich dar\u00fcber zu informieren, wenn f\u00fcr den Lieferanten erkennbar wird, dass der Termin f\u00fcr die Leistung nicht eingehalten werden kann.<\/p><p>c) Sofern die Anlieferung fr\u00fcher erfolgt als vereinbart, ist DENK berechtigt die Annahme zu verweigern, die Ware auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zwischenzulagern, eine R\u00fccksendung auf Kosten und Risiko des Lieferanten zu veranlassen oder die verfr\u00fchte Anlieferung zu akzeptieren. Davon unber\u00fchrt bleiben die vereinbarten Konditionen. Im Falle der insoweit berechtigten Annahmeverweigerung oder R\u00fccksendung der verfr\u00fcht gelieferten Ware, beh\u00e4lt DENK den Anspruch auf termingerechte Lieferung.<\/p><p>5.4 Gelieferte Waren sind durch den Lieferanten regelm\u00e4\u00dfig so zu verpacken, dass Besch\u00e4digungen w\u00e4hrend des Transports vermieden werden. Das verwendete Verpackungsmaterial muss umweltfreundlich sein und ist nur in dem erforderlichen Umfang zu verwenden. Das Eigentum an den Verpackungen geht auf DENK \u00fcber. Auf Wunsch von DENK nimmt der Lieferant die Verpackung zur\u00fcck oder DENK entsorgt die Verpackung auf Kosten des Lieferanten. Soweit DENK \u00fcber die vorstehenden Anforderungen hinaus spezielle Anforderungen an die Verpackung insbesondere hinsichtlich Konfektionsgr\u00f6\u00dfe, Verpackungsmaterialien und Artwork stellt, wird der Lieferant dies ebenfalls umsetzen.<\/p><p><strong>6. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p><p>Die gelieferte Ware geht mit der \u00dcbergabe in das Eigentum von DENK \u00fcber. Die Vereinbarung eines einfachen, erweiterten oder verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehaltes des Lieferanten wird hiermit ausgeschlossen. In jedem Fall ist DENK ohne weiteres, insbesondere ohne Genehmigung oder Anzeige, berechtigt, die gelieferte Ware zu verarbeiten oder dar\u00fcber in sonstiger Weise zu verf\u00fcgen.<\/p><p><strong>7. M\u00e4ngelhaftung \/ Gew\u00e4hrleistung, Garantien und R\u00fcgeobliegenheit<\/strong><\/p><p>7.1 Der Lieferant gew\u00e4hrleistet die Mangelfreiheit der erbrachten Leistungen.<\/p><p>7.2 Der Lieferant hat seine Leistung grunds\u00e4tzlich frei von Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln und insbesondere gem\u00e4\u00df den jeweils f\u00fcr den Lieferanten und f\u00fcr DENK geltenden rechtlichen Bestimmungen und anwendbaren Gesetzen sowie \u2013 sofern diesbez\u00fcglich nichts Spezielleres vereinbart worden ist \u2013 jedenfalls entsprechend dem gegenw\u00e4rtigen Stand von Wissenschaft und Technik und den aktuellen Industriestandards zu erbringen.<\/p><p>7.3 Ferner ist der Lieferant \u00fcber Ziffer 7.1 hinaus verpflichtet Produkte in \u00dcbereinstimmung mit (i) GMP, (ii) den anwendbaren Gesetzen und Regularien, (ii) etwaigen von DENK genehmigten Herstell- und Pr\u00fcfvorschriften, (iv) etwaigen technischen Vereinbarungen \u00fcber die Verantwortlichkeiten im Herstellungsprozess (\u201e<strong>VAV<\/strong>\u201c), (v) etwaigen Spezifikationen, und (vi) dem jeweiligen Vertrag oder der jeweiligen Bestellung herzustellen (alles zusammen \u201e<strong>Spezifikationsgem\u00e4\u00dfes Produkt<\/strong>\u201c).<\/p><p>7.4 Soweit der Lieferant pharmazeutischer Unternehmer bzw. Inverkehrbringer eines Produkts ist, garantiert der Lieferant im Hinblick auf die an DENK gelieferten Produkte \u00fcber die Gew\u00e4hrleistung nach Ziffer 7.2 hinaus die (i) therapeutischen oder pharmakologischen Wirkungen und Nebenwirkungen und die (ii) Marktg\u00e4ngigkeit oder Eignung f\u00fcr den jeweils bestimmten Zweck.<\/p><p>7.5 Sofern eine bestimmte Spezifikation im Sinne der Ziffer 7.3 zwischen DENK und dem Lieferanten vereinbart bzw. im Rahmen der verbindlich gewordenen Bestellung durch DENK vorgegeben wurde, garantiert der Lieferant \u00fcber die Gew\u00e4hrleistung nach Ziffer 7.2 hinaus, dass es sich bei jedem gelieferten Produkt im Zeitpunkt der Lieferung um ein \u201eSpezifikationsgem\u00e4\u00dfes Produkt\u201c i.S.v. Ziffer 7.3 handelt.<\/p><p>7.6 Es gelten grunds\u00e4tzlich die gesetzlichen Regelungen f\u00fcr mangelhafte Leistungen, soweit in diesen AGB nichts anderes zul\u00e4ssigerweise geregelt ist.<\/p><p>7.7 Sind die Parteien uneinig dar\u00fcber, ob ein Mangel vorliegt, wird die Streitigkeit dem Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V., Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn oder einem anderen einvernehmlich bestimmten Testlabor als unabh\u00e4ngigem Sachverst\u00e4ndigen vorgelegt. Die Entscheidung des unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen ist f\u00fcr die Parteien verbindlich. Kommt das Labor zu dem Ergebnis, dass das betreffende Produkt mangelhaft ist, tr\u00e4gt der Lieferant die Kosten und Aufwendungen f\u00fcr die Pr\u00fcfung. Andernfalls tr\u00e4gt DENK die Kosten und Aufwendungen f\u00fcr die Pr\u00fcfung. Die Parteien verpflichten sich, dem unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen einen auf h\u00f6chstens zwei (2) Monate beschr\u00e4nkten Zeitraum f\u00fcr die Durchf\u00fchrung seiner Aufgabe einzur\u00e4umen.<\/p><p>7.8 Hat der Lieferant mangelhafte Produkte geliefert, wird der Lieferant nach Wahl von Denk unverz\u00fcglich nachbessern oder nachliefern. Die Nacherf\u00fcllung umfasst bei entsprechendem Verlangen durch DENK auch einen etwaig erforderlichen Ausbau und Abtransport der mangelhaften Sache ebenso wie den bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Einbau der Ersatzlieferung. Der Anspruch von DENK auf Ersatz entsprechender Aufwendungen bleibt unber\u00fchrt.<\/p><p>7.9 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung ist der Belegenheitsort der Sache.<\/p><p>7.10 Der Lieferant tr\u00e4gt die Kosten der Nacherf\u00fcllung sowie etwaige Kosten der R\u00fccksendung, Sortierung und Entsorgung mangelhafter Produkte. DENK stehen die gesetzlichen Regressanspr\u00fcche in der Lieferkette (\u00a7\u00a7 445 a, 445 b und \u00a7 478 BGB) uneingeschr\u00e4nkt zu. Die Regressanspr\u00fcche gelten auch, wenn die gelieferte Ware durch DENK oder einen Dritten verarbeitet wurde.<\/p><p>7.11 Ist die Nacherf\u00fcllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen, hat DENK das Recht auf R\u00fccktritt von dem betreffenden Auftrag oder auf Preisminderung. DENK ist zudem berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mangelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn sich der Lieferant in Verzug befindet oder eine Aufforderung zur Nacherf\u00fcllung durch den Lieferanten f\u00fcr DENK unzumutbar ist. DENK kann f\u00fcr die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen vom Lieferanten Vorschuss verlangen.<\/p><p>7.12 Die Verj\u00e4hrungsfrist der Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln im Sinne der Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt sechsunddrei\u00dfig (36) Monate ab Gefahr\u00fcbergang, soweit das Gesetz nicht eine l\u00e4ngere Verj\u00e4hrung vorsieht. F\u00fcr den Zeitraum zwischen der M\u00e4ngelr\u00fcge durch DENK und der Behebung des Mangels wird die Verj\u00e4hrung gehemmt.<\/p><p>7.13 Die Geltendmachung weiterer bzw. weitergehender Anspr\u00fcche seitens DENK wird durch diese AGB nicht ber\u00fchrt.<\/p><p>7.14 Die Wareneingangskontrolle hat DENK nur im Hinblick auf offensichtliche M\u00e4ngel, Vollst\u00e4ndigkeit und Identit\u00e4t der gelieferten Ware vorzunehmen, soweit dies bei \u00e4u\u00dferlicher Betrachtung der Transportverpackungen der Produkte bzw. aus den Lieferpapieren direkt ersichtlich ist. Solche M\u00e4ngel werden dem Lieferanten innerhalb von 15 Tagen nach Lieferung angezeigt. Verdeckte M\u00e4ngel, also alle M\u00e4ngel die bei der vorgenannten, eingeschr\u00e4nkten Wareneingangskontrolle nicht direkt ersichtlich sind, werden dem Lieferanten innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Entdeckung angezeigt. Eine solche M\u00e4ngelanzeige innerhalb dieser Frist ist rechtzeitig. Eine M\u00e4ngelanzeige f\u00fchrt keinesfalls zur Einschr\u00e4nkung etwaiger Rechte seitens DENK. Bei Leistungen, die der Abnahme unterliegen, besteht eine Pflicht zur Wareneingangskontrolle nicht.<\/p><p><strong>8. Haftung \/ Produkthaftung und Versicherung<\/strong><\/p><p>8.1 Der Lieferant hat DENK von Anspr\u00fcchen Dritter wegen Sch\u00e4den, Kosten, Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, die aus Produktfehlern resultieren, freizustellen, soweit die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt wurde und er im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis selbst haftet.<\/p><p>8.2 Im Umfang dieser Freistellungspflichten ist er auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen seitens DENK zu erstatten, und etwaige Sch\u00e4den zu ersetzen, die sich aus einem Produktfehler oder einer im Zusammenhang mit einem Produktfehler durchgef\u00fchrten Feldma\u00dfnahme ergeben. Die Feldma\u00dfnahmen schlie\u00dfen insbesondere R\u00fcckrufaktionen und Warnungen mit ein. \u00dcber Inhalt und Umfang von solchen Feldma\u00dfnahmen wird DENK, soweit m\u00f6glich und zumutbar, den Lieferanten informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme <u>innerhalb<\/u> von vierundzwanzig (24) Stunden geben.<\/p><p>8.3 Der Lieferant hat ferner daf\u00fcr einzustehen, dass weder durch die Leistungserbringung noch durch das Leistungsergebnis Schutzrechte Dritter verletzt werden. Auch insoweit stellt der Lieferant DENK von allen durch Dritte aufgrund von etwaigen Schutzpflichtverletzungen geltend gemachten Anspr\u00fcchen und damit einhergehenden Kosten frei.<\/p><p>8.4 Der Lieferant ist verpflichtet, eine allgemeine und angemessene Haftpflichtversicherung einschlie\u00dflich einer Produkthaftpflicht- und R\u00fcckrufkostenversicherung bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft zu unterhalten. Ferner ist der Lieferant verpflichtet jeweils eine Betriebs-, eine Sach-, und eine Transportversicherung mit angemessenen und geeigneten Bedingungen und Beitr\u00e4gen bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft zu unterhalten. Vorgenannte Versicherungen m\u00fcssen sich auch auf etwaige mit dem Lieferanten verbundene Unternehmen erstrecken, sofern diese bei der Leistungserbringung gegen\u00fcber DENK mitwirken. Der Lieferant hat vorgenannte Versicherungen f\u00fcr die Dauer der Vertragsbeziehung und so lange dar\u00fcber hinaus aufrecht zu erhalten, wie m\u00f6gliche Anspr\u00fcche seitens DENK gegen den Lieferanten entstehen k\u00f6nnen und diese noch nicht verj\u00e4hrt sind. Auf Verlangen durch DENK hat der Lieferant unverz\u00fcglich und jederzeit das Bestehen des vorgenannten Versicherungsschutzes schriftlich nachzuweisen.<\/p><p>8.5 Weitere Anspr\u00fcche seitens DENK bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p><strong>9. Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltungsrechte<\/strong><\/p><p>Eine Aufrechnung und die Geltendmachung von Zur\u00fcckbehaltungsrechten sind nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenforderung des Lieferanten unstreitig oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden ist. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt unber\u00fchrt.<\/p><p><strong>10. Unterbeauftragung<\/strong><\/p><p>Der Lieferant hat die Leistung grunds\u00e4tzlich selbst zu erbringen. Der Lieferant ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch DENK zur Unterbeauftragung bzw. zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt. In jedem Fall bleibt der Lieferant gegen\u00fcber DENK voll f\u00fcr die Leistungserbringung verantwortlich.<\/p><p><strong>11. Nutzungsrechte<\/strong><\/p><p>11.1 Der Lieferant \u00fcbertr\u00e4gt DENK das ausschlie\u00dfliche, zeitlich unbeschr\u00e4nkte und unwiderrufliche Recht zur umfassenden Nutzung, Ver\u00f6ffentlichung, Verbreitung, Vervielf\u00e4ltigung, Bearbeitung und sonstigen Verwertung an allen vom Lieferanten erbrachten und von DENK beauftragten Ideen, Konzeptionen, Entw\u00fcrfen, Erfindungen, Werken, Unterlagen und Gestaltungen. Die vorstehend einger\u00e4umten Rechte erstrecken sich auf alle Nutzungsarten. Die Rechtseinr\u00e4umung dieser Bestimmung schlie\u00dft das Recht zur Weiter\u00fcbertragung an Dritte ausdr\u00fccklich ein.<\/p><p>11.2 Die vorstehende Rechtseinr\u00e4umung ist mit dem jeweils durch DENK gezahlten Preis abgegolten.<\/p><p>12. Compliance<\/p><p>12.1 Der Lieferant ist verpflichtet, im Einklang mit den f\u00fcr ihn geltenden rechtlichen Bestimmungen zu handeln, insbesondere den Regelungen des Datenschutzes, des Wettbewerbsrechts, den Regelungen zur Korruptionsbek\u00e4mpfung und zur Geldw\u00e4sche.<\/p><p>12.2 Besteht der begr\u00fcndete Verdacht oder steht fest, dass der Lieferant gegen die f\u00fcr ihn geltenden rechtlichen Bestimmungen versto\u00dfen hat, so ist DENK berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Vertrag zu k\u00fcndigen, wenn DENK ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Sonstige Rechte seitens DENK, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p><strong>13. Vertraulichkeit, Geheimhaltung Referenz und Werbung<\/strong><\/p><p>13.1 An s\u00e4mtlichen im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehungen \u00fcberlassenen Unterlagen gleich welcher Form beh\u00e4lt sich DENK die Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Lieferant darf diese lediglich f\u00fcr die Zwecke der Gesch\u00e4ftsbeziehungen nutzen. Sie d\u00fcrfen Dritten ohne schriftliche Zustimmung durch DENK nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Nach der Beendigung der Gesch\u00e4ftsbeziehungen oder sobald die Unterlagen nicht mehr ben\u00f6tigt werden, sind diese unaufgefordert zur\u00fcckzugeben oder mit Zustimmung durch DENK zu vernichten.<\/p><p>13.2 Der Lieferant ist verpflichtet, s\u00e4mtliche ihm im Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftsbeziehung bekanntwerdenden gesch\u00e4ftlichen, betrieblichen oder technischen Angelegenheiten auch \u00fcber das Ende der Gesch\u00e4ftsbeziehung hinaus geheim zu halten, soweit diese Informationen nicht allgemein bekannt geworden sind oder DENK ausdr\u00fccklich schriftlich auf die Geheimhaltung verzichtet hat. Diese Verpflichtungen sind zeitlich unbegrenzt.<\/p><p>13.3 Soweit eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem K\u00e4ufer Anwendung findet, gehen deren Regelungen dieser Ziffer 13 samt Unterziffern vor.<\/p><p>13.4 Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich durch DENK gestattet, darf der Lieferant \u2013 gleich in welcher Form \u2013 nicht auf die Gesch\u00e4ftsbeziehung zu DENK hinweisen oder mit der Gesch\u00e4ftsbeziehung werben. Das Zustimmungserfordernis gilt insbesondere auch f\u00fcr die Nutzung der Firma bzw. Firmenbestandteilen oder des Firmenlogos bzw. Logobestandteilen sowie f\u00fcr jegliche sonstige Referenz.<\/p><p><strong>14. Gerichtsstand, Rechtswahl<\/strong><\/p><p>14.1 S\u00e4mtliche Rechtsverh\u00e4ltnisse zwischen dem Lieferanten und DENK unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (<em>CISG<\/em>).<\/p><p>14.2 Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Klagen ist M\u00fcnchen, Deutschland. DENK ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, den Lieferanten auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<\/p><p><strong>15. Salvatorische Klausel<\/strong><\/p><p>Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden oder sollte sich eine L\u00fccke darin herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die Parteien werden jede unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht und die \u2013 soweit rechtlich m\u00f6glich \u2013 den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung erreicht.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9c3fec7 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"9c3fec7\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>M\u00fcnchen, Stand der AEB: 01.01.2025<\/strong><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Einkaufsbedingungen (die \u201eEinkaufsbedingungen\u201c bzw. die \u201eAEB\u201c) der DENK PHARMA GmbH &amp; Co. KG Prinzregentenstra\u00dfe 79, 81675 M\u00fcnchen (\u201eDENK\u201c) 1. Anwendungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (im Folgenden \u201eEinkaufsbedingungen\u201c bzw. \u201eAEB\u201c) gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung f\u00fcr s\u00e4mtliche Gesch\u00e4ftsbeziehungen und Vertr\u00e4ge (sowie deren Durchf\u00fchrung) im Rahmen derer ein Dritter (im Folgenden der \u201eLieferant\u201c), Sach-, Dienst- [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-18859","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v27.2 (Yoast SEO v27.2) - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-premium-wordpress\/ -->\n<title>Allgemeine Einkaufsbedingungen &#8212; DENK PHARMA GmbH &amp; Co. 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