{"id":18864,"date":"2025-01-30T15:22:11","date_gmt":"2025-01-30T14:22:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.denkpharma.com\/?page_id=18864"},"modified":"2026-01-13T11:06:12","modified_gmt":"2026-01-13T10:06:12","slug":"allgemeine-verkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.denkpharma.com\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Verkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"18864\" class=\"elementor elementor-18864\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-83cee78 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"83cee78\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;_is_slider_enabled&quot;:&quot;no&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-796e34c elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"796e34c\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Verkaufsbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-cd56270 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"cd56270\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>(die <strong>\u201eVerkaufsbedingungen\u201c <\/strong>bzw. die <strong>\u201eAVB\u201c<\/strong>) der <strong>DENK PHARMA GmbH &amp; Co. KG <\/strong>Prinzregentenstra\u00dfe 79, 81675 M\u00fcnchen (\u201e<strong>DENK<\/strong>\u201c)<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-348ccf0 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"348ccf0\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>1. Anwendungsbereich<\/strong><\/p><p>1.1 Die Leistungen und Lieferungen aufgrund von Vertr\u00e4gen \u00fcber den Verkauf von pharmazeutischen Produkten der <strong>DENK PHARMA GmbH &amp; Co. KG<\/strong> (im Folgenden \u201e<strong>DENK<\/strong>\u201c) im gesch\u00e4ftlichen Verkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen (im Folgenden der \u201e<strong>K\u00e4ufer<\/strong>\u201c), erfolgen ausschlie\u00dflich unter Geltung der folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen von DENK (im Folgenden \u201eVerkaufsbedingungen\u201c bzw. \u201eAVB\u201c).<\/p><p>1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Anders lautende, abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des K\u00e4ufers werden nicht anerkannt. Sie werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn in einer Bestellung auf sie verwiesen wurde, es sei denn, DENK hat zuvor der Geltung der Bedingungen des K\u00e4ufers ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt.<\/p><p>1.3 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann ausschlie\u00dflich, wenn DENK in Kenntnis abweichender Bedingungen des K\u00e4ufers, diesen beliefert.<\/p><p>1.4 Die vorliegenden Verkaufsbedingungen gelten auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige gleichartige Gesch\u00e4fte zwischen DENK und dem K\u00e4ufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. F\u00fcr den Fall, dass im Zeitpunkt des k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fts diese Einkaufsbedingungen in neuerer Fassung bestehen und dies dem Lieferanten bekannt ist oder bekannt sein muss, gelten diese Einkaufsbedingungen in der neueren Fassung.<\/p><p>1.5 Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Rahmenliefervertr\u00e4ge, Qualit\u00e4tssicherungsvereinbarungen) und Angaben in der durch DENK ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung haben Vorrang vor diesen AVB. Handelsklauseln sind im Zweifel gem\u00e4\u00df den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms in der bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Fassung auszulegen.<\/p><p>1.6 Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des K\u00e4ufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, R\u00fccktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AVB schlie\u00dft Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1fd74fc elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"1fd74fc\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>2. Vertragsschluss, Angebot, Bestellung und Annahme<\/strong><\/p><p>2.1 Die Angebote seitens DENK verstehen sich als freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsschluss kommt erst nach Annahme gem\u00e4\u00df Ziffer 2.3 zustande.<\/p><p>2.2 Der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt mit der Bestellung verbindlich, die in der Bestellung angegebenen Produkte (im Folgenden \u201e<strong>Produkte<\/strong>\u201c) erwerben zu wollen.<\/p><p>2.3 Das in der Bestellung liegende Angebot kann von DENK innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Bestellung angenommen werden. Die Annahme erfolgt schriftlich oder konkludent durch Zusendung der Produkte. DENK beh\u00e4lt sich vor, Bestellungen ganz oder teilweise nicht zu best\u00e4tigen oder zu liefern.<\/p><p>2.4 Die Frist nach Ziffer 2.3 beginnt erst dann, wenn der K\u00e4ufer neben seiner Bestellung auch alle Nachweise dar\u00fcber erbracht hat, dass er berechtigt ist, die bestellten Produkte zu beziehen. Einer gesonderten Aufforderung durch DENK bedarf es hierf\u00fcr nicht.<\/p><p>2.5 Die Annahme der Bestellung einer Krankenhausapotheke oder einer krankenhausversorgenden Apotheke erfolgt nur unter den weiteren Voraussetzungen gem\u00e4\u00df Ziffer 3.<\/p><p>2.6 Jede Korrespondenz hat die von DENK vergebene Bestellnummer, die intern seitens DENK zust\u00e4ndige Stelle und den Namen des Ansprechpartners seitens DENK zu enthalten.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-e47a99f elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"e47a99f\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-primary-font-family ), Sans-serif; font-size: var( --e-global-typography-primary-font-size ); text-align: var(--text-align);\"><b>3. Bestellungen von Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken<\/b><\/span><\/p><p>3.1 Mit einer Krankenhausapotheke bzw. krankenhausversorgenden Apotheke kommt ein Kaufvertrag \u00fcber Produkte f\u00fcr die Versorgung von Krankenh\u00e4usern nur dann zustande, wenn die folgenden Voraussetzungen erf\u00fcllt sind:<\/p><p>a) Die Lieferung erfolgt nach Abschluss eines gesonderten Liefervertrages und dem Nachweis der erf\u00fcllten Voraussetzung des \u00a7 14 ApoG in Form einer Fotokopie der Betriebserlaubnis einer Krankenhausapotheke oder eine beh\u00f6rdliche Genehmigung der Krankenhausversorgungsvertr\u00e4ge gem. \u00a7 14 Abs. 3 bzw. \u00a7 14 Abs. 5 ApoG, aus der sich die Laufzeit der Betriebserlaubnis bzw. Genehmigung ergibt.<\/p><p>b) Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, DENK unverz\u00fcglich das Erl\u00f6schen einer Betriebserlaubnis oder den Ablauf einer beh\u00f6rdlichen Genehmigung des Krankenhausversorgungsvertrages mitzuteilen.<\/p><p>c) Die im Rahmen dieser Ziffer 3 erworbenen Produkte darf der K\u00e4ufer ausschlie\u00dflich im Rahmen seiner nachgewiesenen Versorgungsvertr\u00e4ge an Krankenh\u00e4user abgeben. Eine weitere Lieferung an andere Apotheken, Gro\u00df- oder Zwischenh\u00e4ndler ist ausdr\u00fccklich nicht gestattet.<\/p><p>3.2 Die Belieferung der Krankenhausapotheke bzw. krankenhausversorgenden Apotheke mit Produkten f\u00fcr den station\u00e4ren Bereich erfolgt zu den im gesonderten Liefervertrag jeweils angegebenen Abgabepreisen.<\/p><p>3.3 Verst\u00f6\u00dft der K\u00e4ufer gegen eine Pflicht gem. Ziffer\u00a03.1, steht es DENK frei, die Differenz zwischen dem Abgabepreis und dem Apothekeneinkaufspreis zu verlangen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Weitere gesetzliche Rechte zugunsten von DENK bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>3.4 Fallen die in Ziffer\u00a03.1 lit.\u00a0a) genannten Voraussetzungen nachtr\u00e4glich weg, erlischt der Anspruch auf Belieferung.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b205108 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"b205108\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>4. Preise, Rechnungen und Zahlungsmodalit\u00e4ten<\/strong><\/p><p>4.1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung gem\u00e4\u00df der Preisliste von DENK, und zwar grunds\u00e4tzlich EXW (Incoterms 2020), zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/p><p>4.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ausschlie\u00dflich auf das auf der Rechnung genannte Konto von DENK.<\/p><p>4.3 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen (Zahlungseingang) ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p><p>4.4 Wenn DENK Umst\u00e4nde bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Liquidit\u00e4t oder der Bonit\u00e4tsverh\u00e4ltnisse des K\u00e4ufers ergeben, ist DENK berechtigt auch f\u00fcr bereits verbindlich best\u00e4tigte Bestellungen Vorkasse zu verlangen.<\/p><p>4.5 Verzugszinsen werden in H\u00f6he von 9 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz (wie herausgegeben durch die EZB) p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der K\u00e4ufer ist berechtigt nachzuweisen, dass durch den Zahlungsverzug kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.<\/p><p>4.6 Kommt der K\u00e4ufer mit einer Zahlung in Verzug, so steht es DENK frei, weitere Lieferungen zur\u00fcckzubehalten oder nur im Falle einer Vorauszahlung auszuliefern. Weitere gesetzliche Anspr\u00fcche seitens DENK bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2346a94 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"2346a94\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>5. Lieferung, Gefahr\u00fcbergang und Verpackung<\/strong><\/p><p>5.1 Der Mindestnettobestellwert betr\u00e4gt EUR 1.000,00 netto (zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer).<\/p><p>5.2 Die Lieferung erfolgt als Standardversand EXW (Incoterms 2020).<\/p><p>5.3 Die Produkte werden von DENK nur b\u00fcndelweise an den Gro\u00dfhandel abgegeben. Die Abgabe von Klinikpackungen erfolgt st\u00fcckweise ausschlie\u00dflich an Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken unter den weiteren Voraussetzungen der Ziffer 3.<\/p><p>5.4 DENK f\u00fcgt der Lieferung der Produkte alle gesetzlich notwendigen Unterlagen bei. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere die gem. \u00a7 17 Abs. 6 Satz 3 bis 6 AMWHV notwendig beizuf\u00fcgenden Unterlagen und Angaben.<\/p><p>5.5 Soweit nicht anders vereinbart, ist DENK zu Teillieferungen berechtigt. Nimmt DENK eine Teillieferung vor, so tr\u00e4gt DENK die etwaigen hierdurch entstehenden Mehrkosten des Versandes.<\/p><p>5.6 Erfolgt der Transport in speziellen Transportboxen, K\u00fchlboxen oder anderen Leihverpackungen, so bleiben diese Eigentum von DENK und sind bei der n\u00e4chsten Lieferung zur\u00fcckzugeben. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, solche Leihverpackungen pfleglich zu behandeln. Gibt der K\u00e4ufer Leihverpackungen nicht zur\u00fcck oder besch\u00e4digt er diese, so hat er DENK den Schaden zu ersetzen.<\/p><p>5.7 Eine etwaige Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers. Dem K\u00e4ufer steht es frei, eine Transportversicherung abzuschlie\u00dfen. Mit Absendung der Bestellung an den K\u00e4ufer bzw. mit \u00dcbergabe an das Transportunternehmen, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Produkte auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Der Gefahr\u00fcbergang erfolgt bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft durch DENK, wenn eine Verz\u00f6gerung des Versandes aus Gr\u00fcnden eintritt, die in der Risikosph\u00e4re des K\u00e4ufers liegen. Die zus\u00e4tzlich anfallenden Kosten der weiteren Lagerung nach Gefahr\u00fcbergang hat der K\u00e4ufer zu tragen.<\/p><p>5.8 Erf\u00fcllungsort ist ebenso wie der Nacherf\u00fcllungsort der Gesch\u00e4ftssitz von DENK.<\/p><p>5.9 Durch DENK angegebene Liefertermine sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich, solange sie nicht durch DENK schriftlich als \u201everbindlich\u201c best\u00e4tigt wurden. Wurde ein verbindlicher Liefertermin vereinbart, so liegt eine rechtzeitige Lieferung vor, wenn die Bestellung an dem vereinbarten Termin ab Werk zur Abholung bereitgestellt oder durch DENK versendet wird.<\/p><p>5.10 Voraussetzung f\u00fcr die Einhaltung etwaig vereinbarter Lieferfristen ist die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des K\u00e4ufers. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere die Beibringung von erforderlichen Unterlagen (wie Genehmigungen) sowie bei Vereinbarung einer Vorauszahlung deren Eingang bei DENK.<\/p><p>5.11 Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Sofern DENK verbindliche Lieferfristen aus Gr\u00fcnden die DENK nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung), wird DENK den K\u00e4ufer hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar, ist DENK berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des K\u00e4ufers wird DENK unverz\u00fcglich erstatten. Als Fall der Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer, wenn DENK ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen hat und DENK die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung nicht zu vertreten hat oder DENK im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.<\/p><p>5.12 Wird ein Liefertermin aus Gr\u00fcnden nicht eingehalten, die DENK zu vertreten hat, so hat der K\u00e4ufer DENK schriftlich zu mahnen und gegen\u00fcber DENK schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Dies gilt nicht, wenn das Setzen einer Nachfrist ausnahmsweise entbehrlich ist.<\/p><p>5.13 Treten von DENK nicht zu vertretende unvorhergesehene Ereignisse (insbesondere h\u00f6here Gewalt, Betriebsst\u00f6rung, rechtm\u00e4\u00dfige Streiks oder Aussperrungen bei DENK oder einem Lieferanten) ein, die die Fertigstellung oder Ablieferung der Produkte erheblich beeinflussen, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit um die Zeit der Dauer des Hindernisses. Der K\u00e4ufer hat w\u00e4hrend dieser Zeit keine Rechte bzw. Anspr\u00fcche gegen DENK wegen Verzugs. Dies gilt auch beim Eintritt solcher Hindernisse bei einem Unterlieferanten. Befindet sich DENK zum Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses in Verzug, so ist nicht allein deshalb ein Vertretenm\u00fcssen anzunehmen.<\/p><p>5.14 Ger\u00e4t der K\u00e4ufer mit der Annahme oder durch das Unterlassen von Mitwirkungshandlungen in Verzug, so geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Produkte in dem Zeitpunkt des Verzuges auf den K\u00e4ufer \u00fcber. DENK ist berechtigt, einen dadurch entstehenden Schaden zuz\u00fcglich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.<\/p><p>5.15 Kommt DENK in Verzug, so haftet DENK f\u00fcr hierdurch entstandene Sch\u00e4den des K\u00e4ufers nur bei durch DENK zu vertretendem Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Davon unber\u00fchrt bleiben Anspr\u00fcche aufgrund der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit. Im \u00dcbrigen sind Anspr\u00fcche aufgrund von Lieferverzug ausgeschlossen. Andere gesetzliche Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers bleiben unber\u00fchrt, soweit sich nicht aus Ziffer 8 oder Ziffer 9 dieser AVB etwas anderes ergibt.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3cd2c45 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"3cd2c45\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>6. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p><p>6.1 Bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag beh\u00e4lt sich DENK das Eigentum an den gelieferten Produkten gem. \u00a7 449 Abs. 1 BGB vor (\u201e<strong>Vorbehaltsware<\/strong>\u201c). Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des K\u00e4ufers ist DENK berechtigt, die Vorbehaltsware auch ohne jede Fristsetzung zur\u00fcckzunehmen. Der K\u00e4ufer ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. Die R\u00fccknahme der Vorbehaltsware durch DENK stellt stets einen R\u00fccktritt vom Vertrag dar.<\/p><p>6.2 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, f\u00fcr die Dauer des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen alle \u00fcblichen Risiken, insbesondere Diebstahl-, Feuer- und Wassersch\u00e4den in H\u00f6he des Wiederbeschaffungswerts zu versichern.<\/p><p>6.3 Die Vorbehaltsware darf durch den K\u00e4ufer nicht an Dritte verpf\u00e4ndet oder zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der K\u00e4ufer hat DENK unverz\u00fcglich bei Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware oder bei sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware schriftlich zu unterrichten. Der K\u00e4ufer haftet gegen\u00fcber DENK f\u00fcr den entstandenen Ausfall, soweit der Dritte gegen\u00fcber DENK die etwaigen gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag.<\/p><p>6.4 Der K\u00e4ufer ist im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehrs widerruflich zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware berechtigt. Bereits mit Abschluss des Liefervertrages tritt der K\u00e4ufer an DENK seine Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung in H\u00f6he des mit DENK vereinbarten Rechnungsendbetrages einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer ab. DENK nimmt die Abtretungen hiermit an. Der K\u00e4ufer bleibt auch nach Abtretung zur Einziehung der Forderung erm\u00e4chtigt. DENK bleibt daneben befugt, die Forderung selbst einzuziehen.<\/p><p>6.5 DENK wird, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder begr\u00fcndete Anhaltspunkte f\u00fcr eine Zahlungsunf\u00e4higkeit bzw. \u00dcberschuldung des K\u00e4ufers bestehen (kumulativ \u201e<strong>Stillhaltevoraussetzungen<\/strong>\u201c), gegen\u00fcber dem Drittschuldner die Forderungsabtretung nicht anzeigen und die Forderungen nicht selbst einziehen. Bei Wegfall der Stillhaltevoraussetzungen ist der K\u00e4ufer verpflichtet DENK die abgetretenen Forderungen und die Drittschuldner bekannt zu geben sowie alle zur Einziehung der Forderungen notwendigen Unterlagen zu \u00fcbergeben und den Drittschuldnern die Sicherungsabtretung offen zu legen.<\/p><p>6.6 Zahlungen des Abnehmers an den K\u00e4ufer auf die an DENK abgetretene Forderung hat der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich bis zur H\u00f6he der abgetretenen Forderung an DENK weiterleiten. Falls der Abnehmer des K\u00e4ufers auf die abgetretene Forderung nur Teilzahlungen leistet, so hat der K\u00e4ufer aus der eingegangenen Teilzahlung zuerst die Forderung von DENK zu befriedigen.<\/p><p>6.7 Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den K\u00e4ufer wird stets f\u00fcr DENK vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, DENK nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwirbt DENK Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zurzeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im \u00dcbrigen das Gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware.<\/p><p>6.8 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Produkten untrennbar verbunden oder vermischt, die nicht im Eigentum von DENK stehen, so erwirbt DENK Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des K\u00e4ufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der K\u00e4ufer an DENK anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der K\u00e4ufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum f\u00fcr DENK.<\/p><p>6.9 DENK wird die DENK zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 10% \u00fcbersteigt. Bei verschiedenen Sicherungsrechten steht DENK die Auswahl hinsichtlich der Freigabe zu.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6483ad3 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6483ad3\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>7. M\u00e4ngelhaftung \/ Gew\u00e4hrleistung und R\u00fcgeobliegenheit<\/strong><\/p><p>7.1 Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen eines Sachmangels setzen voraus, dass der K\u00e4ufer seiner Pflicht gem. \u00a7 377 HGB zur unverz\u00fcglichen Pr\u00fcfung und M\u00e4ngelanzeige nachgekommen ist. Erkennbare M\u00e4ngel muss der K\u00e4ufer gegen\u00fcber DENK innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich anzeigen. Verdeckte M\u00e4ngel, also alle M\u00e4ngel, die bei der vorgenannten Pr\u00fcfung nicht direkt erkannt werden k\u00f6nnen, muss der K\u00e4ufer gegen\u00fcber DENK innerhalb von 5 Tagen nach deren Entdeckung anzeigen. Eine solche M\u00e4ngelanzeige innerhalb dieser Frist ist rechtzeitig. Zur Rechtzeitigkeit gen\u00fcgt der Poststempel der R\u00fcgeschrift. Die M\u00e4ngelanzeige soll die Nummer der Rechnung und des Lieferscheins beinhalten.<\/p><p>7.2 Sind die Parteien uneinig dar\u00fcber, ob ein Mangel vorliegt, wird die Streitigkeit dem Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V., Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn oder einem anderen einvernehmlich bestimmten Testlabor als unabh\u00e4ngigem Sachverst\u00e4ndigen vorgelegt. Die Entscheidung des unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen ist f\u00fcr die Parteien verbindlich. Kommt das Labor zu dem Ergebnis, dass das betreffende Produkt mangelhaft ist, tr\u00e4gt DENK die Kosten und Aufwendungen f\u00fcr die Pr\u00fcfung. Andernfalls tr\u00e4gt der K\u00e4ufer die Kosten und Aufwendungen f\u00fcr die Pr\u00fcfung. Die Parteien verpflichten sich, dem unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen einen auf h\u00f6chstens zwei (2) Monate beschr\u00e4nkten Zeitraum f\u00fcr die Durchf\u00fchrung seiner Aufgabe einzur\u00e4umen.<\/p><p>7.3 Qualit\u00e4tseinbu\u00dfen, Verminderungen der Wirksamkeit der Produkte oder sonstige M\u00e4ngel hat DENK dann nicht zu vertreten, wenn die Produkte vom K\u00e4ufer nicht ordnungsgem\u00e4\u00df oder \u00fcber die Haltbarkeitsgrenze hinaus gelagert wurden.<\/p><p>7.4 Im Falle eines rechtzeitig ger\u00fcgten Mangels, der den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der Produkte nicht nur unerheblich einschr\u00e4nkt, kann DENK zun\u00e4chst nach seiner Wahl Nacherf\u00fcllung durch eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung der gelieferten Produkte leisten.<\/p><p>7.5 Ist die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen oder hat DENK diese verweigert, so kann der K\u00e4ufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zur\u00fccktreten. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-810cea7 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"810cea7\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>8. Haftung<\/strong><\/p><p>8.1 DENK haftet nur gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr Sch\u00e4den, die DENK oder seine Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt haben.<\/p><p>8.2 Die Haftungsbeschr\u00e4nkung nach Ziffer 9.1 gilt nicht f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf die vorhersehbaren vertragstypischen Sch\u00e4den beschr\u00e4nkt, die bei Vertragsschluss oder sp\u00e4testens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.<\/p><p>8.3 Schadenersatzanspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz, nach den \u00a7\u00a7 84 ff. Arzneimittelgesetz sowie wegen der Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit bleiben in jedem Fall unber\u00fchrt.<\/p><p>8.4 DENK haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die Folge einer unsachgem\u00e4\u00dfen Behandlung oder einer unsachgem\u00e4\u00dfen Anwendung der gelieferten Produkte sind.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a7e9500 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"a7e9500\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>9. Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p><p>9.1 Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme.<\/p><p>9.2 Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts gelten auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fchren.<\/p><p>9.3 Die Verk\u00fcrzung der Verj\u00e4hrungsfrist auf ein Jahr gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers im Sinne der Ziffern 8.1 und 8.2 dieser AVB. Insoweit gelten ausschlie\u00dflich die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-bc8b25f elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"bc8b25f\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>10. Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltungsrecht und Abtretung<\/strong><\/p><p>10.1 Gegen Forderungen von DENK kann der K\u00e4ufer nur mit rechtskr\u00e4ftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.<\/p><p>10.2 Die Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts steht dem K\u00e4ufer nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p><p>10.3 Der K\u00e4ufer ist nicht befugt, seine vertraglichen Rechte ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Einwilligung seitens DENK an Dritte abzutreten. \u00a7 354 a HGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-abb584e elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"abb584e\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>11. Weiterverkauf, Warenabgabe<\/strong><\/p><p>11.1 Der K\u00e4ufer darf die Ware nur im Rahmen der gesetzlich zul\u00e4ssigen Vertriebswege an berechtigte Abnehmer verkaufen oder abgeben.<\/p><p>11.2 Die Produkte von DENK d\u00fcrfen nur in der unver\u00e4nderten Originalpackung verkauft oder abgegeben werden. Es ist nicht gestattet die Originalverpackung oder die Packungsbeilage zu ver\u00e4ndern. Insbesondere ist nicht gestattet Markenzeichen von DENK zu ver\u00e4ndern oder zu entfernen oder die Produkte in andere Verpackungen umzupacken. Ein Einzelverkauf von Teilmengen bzw. das Teilen einer Klinikpackung ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f54ae4b elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"f54ae4b\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>12. Zusatzvereinbarungen, Pharmakovigilanz<\/strong><\/p><p>Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, auf Anfrage von DENK Zusatzvereinbarungen abzuschlie\u00dfen, die DENK nach eigenem Ermessen f\u00fcr notwendig erachtet, um seinen Verpflichtungen gem\u00e4\u00df geltendem Recht nachzukommen. Der K\u00e4ufer ist insbesondere verpflichtet auf Anfrage von DENK eine gesonderte Pharmakovigilanz-Vereinbarung abzuschlie\u00dfen, die die unverz\u00fcgliche Meldung von dem K\u00e4ufer bekanntwerdenden, unerw\u00fcnschten Arzneimittelwirkungen an DENK regelt.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5e5551e elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"5e5551e\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>13. Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Referenz und Werbung<\/strong><\/p><p>13.1 An s\u00e4mtlichen im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehungen \u00fcberlassenen Unterlagen gleich welcher Form beh\u00e4lt sich DENK die Eigentums- und Urheberrechte vor. Der K\u00e4ufer darf diese lediglich f\u00fcr die Zwecke der Gesch\u00e4ftsbeziehungen nutzen. Sie d\u00fcrfen Dritten ohne schriftliche Zustimmung durch DENK nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Nach der Beendigung der Gesch\u00e4ftsbeziehungen oder sobald die Unterlagen nicht mehr ben\u00f6tigt werden, sind diese unaufgefordert zur\u00fcckzugeben oder mit Zustimmung durch DENK zu vernichten.<\/p><p>13.2 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, s\u00e4mtliche ihm im Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftsbeziehung bekanntwerdenden gesch\u00e4ftlichen, betrieblichen oder technischen Angelegenheiten auch \u00fcber das Ende der Gesch\u00e4ftsbeziehung hinaus geheim zu halten, soweit diese Informationen nicht allgemein bekannt geworden sind oder DENK ausdr\u00fccklich schriftlich auf die Geheimhaltung verzichtet hat. Diese Verpflichtungen sind zeitlich unbegrenzt.<\/p><p>13.3 Der K\u00e4ufer darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DENK mit der Gesch\u00e4ftsbeziehung werben, insbesondere mit der Firma bzw. Firmenbestandteilen oder des Firmenlogos bzw. Logobestandteilen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-bad8d1f elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"bad8d1f\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>14. Gerichtsstand, Rechtswahl<\/strong><\/p><p>14.1 S\u00e4mtliche Rechtsverh\u00e4ltnisse zwischen DENK und dem K\u00e4ufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (<em>CISG<\/em>).<\/p><p>14.2 Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Klagen ist M\u00fcnchen, Deutschland. DENK ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, den K\u00e4ufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9f1ceb2 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"9f1ceb2\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>15. Salvatorische Klausel<\/strong><\/p><p>Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden oder sollte sich eine L\u00fccke darin herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die Parteien werden jede unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht und die \u2013 soweit rechtlich m\u00f6glich \u2013 den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung erreicht.<\/p><p><strong>M\u00fcnchen, Stand der AVB: 01.01.2025<\/strong><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufsbedingungen (die \u201eVerkaufsbedingungen\u201c bzw. die \u201eAVB\u201c) der DENK PHARMA GmbH &amp; Co. KG Prinzregentenstra\u00dfe 79, 81675 M\u00fcnchen (\u201eDENK\u201c) 1. Anwendungsbereich 1.1 Die Leistungen und Lieferungen aufgrund von Vertr\u00e4gen \u00fcber den Verkauf von pharmazeutischen Produkten der DENK PHARMA GmbH &amp; Co. 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